BEHANDLUNGSABLAUF
Nach der telefonischen Kontaktaufnahme oder Anfrage per E-Mail bemühe ich mich, Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch (erste psychotherapeutische Sprechstunde) anzubieten. Wir klären dann in maximal drei psychotherapeutischen Sprechstunden, welche Beschwerden bei Ihnen vorliegen, wie sie sich entwickelt haben, welche Vorbehandlungen erfolgten, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und wenn ja, welches Behandlungsverfahren hilfreich erscheint sowie die Therapieziele.
Falls eine Psychotherapie indiziert ist, können wir in den folgenden vier probatorischen Sitzungen Ihre lebensgeschichtliche Entwicklung und weitere wichtige Details klären. Diese Sitzungen sind ebenfalls jederzeit und ohne Antrag an Ihre Krankenkasse möglich. Für weiterführende Sitzungen ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erforderlich.
Hat Ihre Krankenkasse die Therapie bewilligt, folgen die eigentlichen Therapiesitzungen. Die Anzahl und die Abstände zwischen den Sitzungen planen wir, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf, gemeinsam. Meist finden die Sitzungen jedoch einmal wöchentlich statt.
KOSTEN
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Das Honorar für meine psychotherapeutischen Leistungen wird über die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), ein Vergütungssystem der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.
Private Versicherung und Beihilfe:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bei Privat- und Beihilfeversicherten stelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) direkt an Sie aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Selbstzahler:
Bei Privatliquidation können Sie die Rechnung ggf. als außergewöhnliche Belastungen von Ihrer Steuer absetzen. Kontaktieren sie dafür bitte Ihren Steuerberater. Bei Privatliquidation können Sie die Rechnung (GOP).